Anhängerbestimmungen ab jännner 2013

Nicht viele, aber doch Vereinfachungen

1,8t PKW + 1,7t Hänger
1,8t PKW + 1,7t Hänger Das höchst zulässige Gesamtgewicht des Gespanns liegt bei max. 3,5t und somit ist die Fuhre mit B-Schein zulässig.

Durch die Umsetzung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie gelten seit dem 19. Jänner 2013 geänderte Anhängerbestimmungen.
Wir gehen hier nicht auf alle Details ein, aber einige wesentliche Punkte möchten wir nennen, die "nur" B-Schein Besitzer betreffen und die noch nicht bis zu allen Stellen durchgedrungen sind, von denen man meinen sollte, dass Sie eine Ahnung davon haben.
Vom Anhängerverkäufer über den Hersteller, weiter zur Versicherung und einer Fahrschule ging der Weg auch zur NÖ Landesregierung ohne eine zuverlässige und 100% richtige Aussage in schriftlicher Form zu bekommen. Im Gegenteil sogar, es war schockierend mit welcher Überzeugung absolut falsche Informationen erteilt wurden.
Wir möchten keine Namen nennen und belassen die Angelegenheit damit, aber können euch versichern, dass es nicht einfach war jemand zu finden, der uns die geänderte Gesetzeslage bestätigte.

Mehr zu den geänderten Anhängerbestimmungen

Ein Jurist eines Autofahrerclub war jedoch so nett, mir prompt eine ausführliche Erklärung der Novelle zu schicken und bestätigte damit meine Interpretation des Gesetzestextes.
Nach dem es aber eine derartig mühsame Prozedur war, die geänderten Bestimmungen auszudeutschen, nehme ich an, dass es hier noch zu einigen Unstimmigkeiten bei Verkehrskontrollen mit schweren Anhängern kommen wird.
Wir raten daher, die Novelle auszudrucken und in's Auto zu legen, wenn man mit einem schweren Anhänger unterwegs ist und sich im Bereich des geänderten Regelwerkes bewegt.
Man weiß ja nie, auf welchem Stand die Hüter des Gesetzes sind und in diesem Fall hätten wir sogar ein gewisses Maß an Verständnis, wenn die Polizei noch nicht über die Neuerungen informiert ist.

Fakten und Beispiele zu schweren Anhängern

2,0t PKW + 1,5t Hänger
2,0t PKW + 1,5t Hänger Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers wurde dafür, im Bereich der möglichen Zulassungsbandbreite, auf 1,5t reduziert.

Ihr habt wie ich nur den B Schein und möchtet einen schweren, gebremsten Anhänger mit eurem PKW ziehen.

Das ist erlaubt:
z.B.: PKW mit zulässigem Gesamtgewicht von 1800kg + Anhänger mit 1700kg zul. Gesamtgewicht macht genau 3500kg.
oder
PKW mit zul. Gesamtgewicht von 2000kg + Anhänger mit 1500kg. zul. Gesamtgewicht macht ebenfalls genau 3500kg.

Das ist nicht erlaubt:
- PKW mit zulässigem Gesamtgewicht von 1800kg + Anhänger mit 2700kg zul. Gesamtgewicht.
Auch wenn der Anhänger leer ist und dann nur z.B. 600kg wiegt, darf er mit dem B-Schein und diesem PKW nicht gezogen werden. Das maximal zulässige Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Hänger liegt nämlich über 3500kg.

Was immer zu beachten ist:
- Maximal 3500 kg Gesamtgewicht des Gespanns
- Die maximal zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges darf nicht überschritten werden.
- Die maximale Stützlast des Zugfahrzeuges darf nicht überschritten werden.
- Die maximale Stützlast des Anhängers ist einzuhalten. Ist diese höher als die des Zugfahrzeuges, so ist die Stützlast des Zugfahrzeuges maßgebend.
- Die Mindeststützlast des Anhängers ist einzuhalten.

Bis jetzt war es ja noch relativ einfach, doch die Grauzone hinter den Lianen des Gesetzesdschungels ist die Beweislast hinsichtlich des Ladungsgewichtes. Liegt das im Zulassungsschein eingetragene maximale Gesamtgewicht des Anhängers nämlich über der maximal zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeuges, so müsst ihr im Fall einer Kontrolle beweisen, dass das momentane Gesamtgewicht des Anhängers nicht größer ist als die zulässige Anhängelast. Bei Zementsäcken z.B. wird man das Gewicht leicht ermitteln können, aber bei Schüttgut wird man euch möglicherwiese zu einer Brückenwaage begleiten und ihr dürft das Wiegen dann auch noch bezahlen. Ist das maximal zul. Gesamtgewicht des Anhängers nicht höher als die maximal zulässigen Anhängelast, so zahlt der Staat die Brückenwaage.

Bitte beachtet, dass es sich hier nicht um die vollständigen Bestimmungen, sondern nur um einige wichtige Punkte und Änderungen handelt die B-Führerscheinbesitzer (ohne E Schein) und schwere, gebremste Anhänger betreffen. Außerdem wird nicht zwischen Kraftfahrgesetz und Führerscheingesetz unterschieden! Hier zählt nur, was unterm Strich sein darf und was nicht.
Basis dieser Informationen sind die Führerscheinnovelle vom Jänner 2013, diverse Telefonate (u.a. mit der NÖ Landesregierung) und Emails. Mögliche neuere Richtlinien wurden hier nicht berücksichtigt!

weiter zur Ladungssicherung

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